Service-Leistungen im Blasmusik-Kreisverband
Im BKVZ und BVBW gibt es verschiedene Services, welche die Mitglieder im Blasmusik-Kreisverband Zollernalb e.V. in Anspruch nehmen können.
Die sind wichtige Themen wie GEMA, Commsic, die Künstlersozialkasse (KSK), Versicherungsthemen (Rahmenvertrag mit der Sparkassen-Versicherung), Zuschüsse, Datenschutz, Ehrungen und die Kooperation Schule - Verein.
Service im BKVZ
Commusic
Die von der Firma ComMusic entwickelte Software ist das seitens des BVBW offiziell empfohlene und verwendete Vereinsverwaltungs-Programm. Mit diesem lassen sich die zentralen Aufgaben des Vereinsmanagements in bedarfsgerechter Weise unterstützen. Von der Verwaltung der Mitgliederdaten mit Beitragseinzug, des gesamten Inventars bis hin zur Erstellung von Rundschreiben und diversen Auswertungen. Auch für die Buchhaltung ist das Programm geeignet.
Datenschutz
Datenschutz ist in der heutigen Zeit ein wichtiges Thema für Vereine. Um sich im Dschungel der aktuell gültigen Regelungen zurecht zu finden, bietet der BVBW an dieser Stelle Hilfestellungen, Informationen und Downloads an, um die Vereine im korrekten Umgang zu unterstützen.
Ehrungen
Der Blasmusikverband Baden-Württemberg lebt aktiv eine Kultur der Wertschätzung. Dazu gehören Ehrungen für langjährige Verdienste für Musikerinnen oder Musiker, Dirigierende, Vorsitzende oder Vorstandsmitglieder.
Finanzen und Fördermittel der Bläserjugend
Die Bläserjugend Baden-Württemberg steht den Kreisverbänden und Vereinen gerne bei der Beantragung von Fördergeldern zur Seite.
Sie wissen nicht, welche Fördermaßnahme für Sie die richtige ist? Rufen Sie einfach an oder senden Sie eine Mail, wir helfen Ihnen, den Überblick zu bekommen.
GEMA
Zwischen dem Blasmusikverband Baden-Württemberg e.V. (BVBW) und der GEMA besteht seit vielen Jahren ein Rahmen- und Pauschalvertrag. Alle Mitgliedsvereine des BVBW profitieren von den Leistungen dieses Vertrags, sofern sie bei der Meldung und dem Umgang mit der GEMA bestimmte Regelungen beachten. Alle Regelungen und Informationen zur GEMA finden Sie auf dieser Seite.
Kooperation Schule - Verein
Seit 2002 werden in Baden-Württemberg musikalische Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen finanziell gefördert. Der Antrag muss bis zum 31. Januar des Jahres, ab dessen folgendem Schuljahr die Förderung beginnt, vorliegen. Bei Fragen zur Kooperation und Antragstellung steht Ihnen die Geschäftsstelle jederzeit gerne zur Verfügung.
KSK
Künstlersozialkasse
Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.
Versicherungen
Seit mehr als 50 Jahren bietet die BDMV seinen Mitgliedsverbänden und dessen Vereinen einen Rahmenvertrag mit einem individuellen Versicherungsschutz für alle Eventualitäten zu Sonderkonditionen an. Mit dem Rahmenvertrag der SV SparkassenVersicherung zur Haftpflicht- und Unfallversicherung sichern Sie Ihren Verein und Ihre Mitglieder während Ihrer Aktivitäten für den Verein grundsätzlich ab. Als Mitglied des BVBW profitieren Sie von günstigen Rahmenbedingungen und einem zuverlässigen Partner.
Zuschüsse
Der Blasmusikverband Baden-Württemberg unterstützt verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Blasmusik in seinem Einzugsbereich.