Häufig gestellte Fragen zu den D-Lehrgängen
Ansprechpartner
Die Vereinsjugendleiter:innen sind grundsätzlich Ansprechpartner:innen für die Teilnehmenden und deren Erziehungsberechtigte bei Fragen Rund um die D-Lehrgänge.
Dieser leitet die Anliegen an den/die Kreisjugendleiter:in weiter
Dazu gehören unter anderem:
- Änderungen bezüglich An-/Abmeldung während der Vorbereitungsphase
- Terminverschiebung
- Nachprüfungen
Ausnahme bilden die Theoriekurse, diese werden von den Jugendmusikschulen organisiert, somit kann hierbei direkt auf die JMS zugegangen werden.
Anmeldung
Die Anmeldung ist ab Mitte Dezember/Anfang Januar möglich (ihr werdet informiert)
Sie erfolgt durch die Jugendleiter:innen über das <u>Online-Formular</u>
Gebühren für die Kurse sind Folgende (egal ob mit oder ohne Theorievorbereitung):
D1: 95 € pro Teilnehmer*in
D2 & D3: 295€ pro Teilnehmer*in
Bei Abmeldung fallen folgende Gebühren an:
Die allgemeine Anmeldefrist ist der 31.01. -> ab dem 01.02. liegt die Abmeldegebühr bei 50% der Anmeldegebühr.
Ab dem 15.02. werden bei Abmeldung 100% der Gebühren fällig.
Nachmeldungen sind bis zum 01.03. möglich, allerdings nur mit einem Anmeldezuschlag von 5€ pro Teilnehmenden -> die Teilnahme an der Theorievorbereitung ist dann nur möglich, wenn noch Kontingente frei sind
Abgerechnet wird nach den Kursen.
Die Gebühren, die mit der Anmeldung fällig werden, decken die Prüfungskosten. Darunter sind Kosten zu verstehen, die an der Prüfung anfallen (z.B. Dozenten, Unterkunft, …)
Weitere Kosten, die mit den D-Prüfungen entstehen, übernimmt der Blasmusik-Kreisverband Zollernalb e.V.
Die allgemeine Anmeldefrist für die D-Lehrgänge ist der 31.01., sie muss zwingend eingehalten werden.
Ab dem 01.02. liegt die Abmeldegebühr bei 50% der Anmeldegebühr.
Ab dem 15.02. werden bei Abmeldung 100% der Gebühren fällig
Nachmeldungen sind bis zum 01.03. möglich, allerdings nur mit einem Anmeldezuschlag von 5€ pro Teilnehmenden -> die Teilnahme an der Theorievorbereitung ist dann nur möglich, wenn noch Kontingente frei sind
Bitte meldet eure Musiker:innen nur zu den D-Lehrgängen an, wenn diese auch sicher der Prüfung gewachsen sind. Die Kommunikation mit der Instrumentallehrkraft spielt hierbei eine wichtige Rolle.
Das wieder Abmelden ist nur begründet möglich und wird anteilig in Rechnung gestellt.
Prüfungsvorbereitung
Nein, sie kann auch privat, im Verein oder durch selbst organisierte Kooperation mit anderen Vereinen stattfinden. Die Kursgebühren bleiben für alle gleich.
Die Stücke, die zur Prüfung zugelassen sind, findet ihr in den Literaturlisten der Bläserjugend Baden-Württemberg.
https://www.bjbw.de/leistungen/musikalische-bildung/literaturlisten
Der Prüfling bereitet 4 Stücke oder Werke vor. Stücke aus Kategorien A, B und C. Je 1 Stück
mindestens.
Zwei Stücke kommen zum Vortrag:
Eins legt der zu Prüfende fest, das zweite die
Prüfungskommission.
Prüfung
Mitzubringen sind:
- Stücke aus der Literaturliste
- dein ausgefülltes Spielstückblatt
- eine Kopie pro Stück für die Prüfer
Wir können verstehen, dass ihr eure Sprösslinge am großen Prüfungstag hautnah unterstützen wollt. Bitte habt aber Verständnis dafür, dass am Prüfungstag Ruhe in den Gebäuden herrschen soll und wir euch ggf. darum bitten werden, draußen zu warten.
Urkunden und D-Nadeln
Die Ausgabe erfolgt an der Jugendleitertagung.
Wer verhindert ist, muss sich bitte mit Sabine Wasserkampf in Verbindung setzen und die Urkunden und Nadeln bei ihr abholen.
Nachprüfung
Allgemein gilt die Nachprüfung nur für die Lehrgänge des selben Jahres, wer also in Jahr A aus unten stehenden Gründen die Nachprüfung antreten muss, kann diese nur im selben Jahr des ursprünglichen Kurses machen.
Um einen Prüfungsteil im Folgejahr anzutreten, müssen die Prüflinge im Januar wieder neu für den Lehrgang angemeldet werden.
Die Nachprüfung kann in folgenden Fällen kostenlos angetreten werden:
- bei nicht-bestehen eines oder beider Prüfungsteile
- Krankheit (bitte durch Attest nachweisen)
- verpflichtende Veranstaltung, wie z.B. Schullandheim
Bei Terminüberschneidungen, die selbstverschuldet sind (z.B. Konfi-Freizeit), fallen ab 2025 Gebühren an, wenn die Kinder deshalb nicht zu einem Prüfungsteil antreten.
Wenn es Terminüberschneidungen gibt, könnt ihr uns aber gerne Bescheid geben und wir berücksichtigen das in der Prüfungseinteilung, so dass Prüflinge z.B. gleich morgens dran sind.
Der Termin wird immer im Laufe des Jahres festgelegt und spätestens während der Hauptprüfungstermine bekannt gegeben.
Meistens findet sie im späten Herbst statt.
Bei nicht-bestehen erhalten die Jugendleiter*innen eine Mail, in der auch nochmal der Termin steht.
Die Urkunden und Nadeln werden so schnell wie möglich vorbereitet und dann per Post versendet.
Ja, Ausnahme: nicht selbst verschuldete Gründe, wie z.B. Krankheit oder Schullandheim.
Die Höhe der Gebühren wird noch bekannt gegeben.